Warum ein Gutachten erstellen lassen?

Antwort auf häufig gestellte Fragen

FAQ Ihres Kfz-Sachverständigen André Wenigmann

Mit den passenden Antworten auf Ihre Fragen können erste Unsicherheiten beseitigt werden. Scheuen Sie sich jedoch nicht direkt mit mir in den Kontakt zu treten, wenn ungeklärte Fragen bleiben oder Sie Ihr Kfz begutachten lassen möchten.

Telefon: +49 151 701 825 29
E-Mail: info@schaden-wert-wenigmann.de

Ein Schadengutachten hilft Ihnen dabei, den entstandenen Schaden genau zu erfassen und Ihre Schadenersatzansprüche zu beziffern. Es informiert über den Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall, mögliche Wertminderungen, die Dauer von Reparaturen oder die Zeit für eine Ersatzbeschaffung sowie die passende Mietwagen- und Nutzungsausfallklasse. Zudem kann es Rückschlüsse auf den Unfallhergang liefern. Zögern Sie nicht, Ihren Fall mit mir zu besprechen.

Bei einem Schaden bis etwa 750 Euro genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Ihr Kfz-Sachverständiger André Wenigmann hilft Ihnen bei der Bewertung. Sobald jedoch größere Lackschäden, Assistenzsysteme oder sicherheitsrelevante Bauteile wie Räder betroffen sind, handelt es sich meist nicht mehr um einen Bagatellschaden. Ihr Sachverständiger entscheidet, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein Gutachten erforderlich ist.

Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht, einen neutralen und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, um die Chancengleichheit gegenüber dem Versicherer zu gewährleisten. Der Versicherer darf Sie nicht auf seinen eigenen Sachverständigen verweisen. Überlassen Sie die Bewertung Ihres Schadens nicht dem Verursacher. Setzen Sie sich für Ihre Interessen ein, indem Sie einen unabhängigen Gutachter engagieren. Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Beratung.

Auch bei Teilschuld oder einer ungeklärten Schuldfrage können Sie ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben. Ich unterstütze Sie bei der Beweissicherung und Schadenserfassung. Bei Teilschuld werden die Gutachtenkosten anteilig aufgeteilt. Gerne berate ich Sie in diesem Fall individuell.

Als Geschädigter in einem Haftpflichtfall können Sie selbstverständlich einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Es empfiehlt sich jedoch zunächst, ein Gutachten erstellen zu lassen, damit Ihr Fahrzeugschaden genau dokumentiert wird. Die Kosten für das Gutachten übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, die Schadenabwicklung reibungslos durchzuführen und potenziellen Kürzungen der Schadenssumme entgegenzuwirken. Ich empfehle meinen Kunden, zumindest einen Anwalt zu konsultieren.

  • Unfallbericht, Personalienaustausch oder Unfallkarte
  • Daten des Unfallgegners (Adresse, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Unfallinformationen (Ort, Zeit, Hergang)
  • Nachweise älterer Schäden und Reparaturen
  • Wartungsnachweis und Serviceheft
  • Unterlagen zu Umbauten oder Umrüstungen
  • Informationen zu Ihrem Anwalt und Ihrer Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden)

Ich kann die Fahrzeugbesichtigung bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt oder an Ihrem Arbeitsplatz durchführen.

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